Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungsleistungen
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung“ sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Unternehmensberater im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger ist berechtigt, den Beratungsauftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer und/oder freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Geltungsbereich und Umfang
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese
Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.
(2) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt wurden. Ist
der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wird ein
Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
Umfang des Beratungsauftrages
Der Umfang des Beratungsauftrages wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung,
ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.
Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages
notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
Mängelbeseitigung und Gewährleistung
Die Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich
bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Beratungsleistung zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach
Erbringung der beanstandeten Leistung.
Haftung
Die Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger handelt bei der Durchführung der Beratung nach
den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Die Beraterin haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften.
Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben,
spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit
Die Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen
verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die
Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
Honorar
Das Entgelt für die Leistungen der Beraterin richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in
besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars
nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote geltenden, vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie herausgegebenen „Kalkulationsrichtlinien für
Unternehmensberater“. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 vom Hundert p.a.
über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
Angebot und Vertragsabschluß
Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn
die
Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger eine Bestellung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die
Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger hält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels einer Rechnung zu bestätigen.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Fracht + Verpackung, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen
bleibt Versand per Vorauskasse vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der
Auftragsbestätigung durch dDie Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Verlängert sich die Liefer- und
Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus
keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Rechnung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug,
ist die Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
Software und Lizenzen
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht
eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zu Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese
Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Lizenzen sind, sofern nicht anders vereinbart,
gekennzeichnet durch den PC-Name und den Windows-Loginnamen. Eine Ausnahme bildet die Standortlizenz, hierbei ist ein
übertragen der Lizenzen auf andere PC und andere Windows-Loginnamen möglich. Software ist vom Umtausch ausgeschlossen!
Eigentumsvorbehalt
Die Unternehmensberaterin Gabriele Eichenberger behält sich das Eigentum an den gelieferten
Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen
Rechtsgrundes vor.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Recklinghausen.