Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Gelände- und Wanderritte


  1. Es dürfen nur Pferde teilnehmen, die haftpflichtversichert, gesund und zum Veranstaltungszeitpunkt frei von ansteckenden Krankheiten sind.
  2. Bei Ritten innerhalb Nordrhein-Westfalens verpflichtet sich jeder Teilnehmer dazu, ein gültiges Reitkennzeichen sichtbar beidseitig an seinem Pferd mitzuführen.
  3. Kinder und Jugendliche müssen einen Reithelm tragen. Erwachsenen wird dringend empfohlen, einen Reithelm zu tragen. Wer ohne verkehrstauglichen Reithelm reitet, übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Folgen eines möglichen Unfalls.
  4. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen für Sach- und Vermögensschäden frei, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen entstanden sind.
  5. Kinder und Jugendliche dürfen nur unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten volljährigen Person an dieser Veranstaltung teilnehmen.
  6. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten. Dies entbindet den Teilnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für sich und sein Pferd. Der Veranstalter kann ein Pferd wegen nicht passender oder nicht geeigneter Ausrüstung oder wegen gesundheitlicher Risiken jederzeit von der Teilnahme ausschließen. Im Zweifel entscheidet ein Tierarzt.
  7. Der Veranstalter behält sich die Absage der Veranstaltung vor, wenn bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Eventuell bis dahin von Teilnehmern geleistete Zahlungen werden in diesem Fall umgehend an sie zurück erstattet.
  8. Bei Rücktritt von der Anmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, hat der Teilnehmer einen Organisationsbeitrag in Höhe von 10 EUR zu zahlen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, hat der Teilnehmer 50 % seiner Teilnahmegebühr zu tragen. Bei späterem Rücktritt werden 80 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. Abmeldungen sind schriftlich per Fax oder Email an Gabriele Eichenberger zu richten.
  9. Erfolgt kein rechtzeitiger Rücktritt, bzw. kann oder darf ein Teilnehmer an der Veranstaltung kurzfristig nicht teilnehmen, oder muss ein Teilnehmer seine Teilnahme abbrechen, so verfällt die Teilnahmegebühr in voller Höhe.
  10. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.